Cannabis Social Club Stuttgart e.V.
Stuttgart
DHV-Ortsgruppe, politischer Verein - kein Eigenanbau nach KCanG
Stuttgart
Seit Inkrafttreten des KCanG im Jahr 2024 können auch in Stuttgart Anbauvereinigungen genehmigt werden. Die Szene entwickelt sich in der Landeshauptstadt Baden-Württembergs dynamisch.
💡 In Baden-Württemberg ist das jeweilige Regierungspräsidium (für Stuttgart: RP Stuttgart) für die Erteilung der Anbaugenehmigung zuständig.
Wer in Stuttgart einem Cannabis Social Club beitreten möchte, muss einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (seit April 2024, Anbau seit Juli 2024) |
| Genehmigungsbehörde | Regierungspräsidium Stuttgart |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Max. Abgabe | 25 g/Tag, 50 g/Monat pro Mitglied |
| Max. Mitglieder pro Verein | 500 |
💡 Viele Stuttgarter Clubs sind noch in Gründungs- oder Genehmigungsphase. Ein Blick auf aktuelle Vereinsverzeichnisse lohnt sich.
Stuttgart entwickelt sich zu einem der aktiveren CSC-Standorte in Süddeutschland. Neben politisch aktiven Vereinen wie dem CSC Stuttgart e.V. gibt es echte Anbauvereinigungen im Umkreis, etwa in Fellbach. Wer beitreten möchte, sollte Genehmigungsstatus und Wartelisten prüfen.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
DHV-Ortsgruppe, politischer Verein - kein Eigenanbau nach KCanG
Anbauvereinigung in Fellbach bei Stuttgart, Anmeldung über Cannanas-App
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Ja. Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) im Jahr 2024 sind Anbauvereinigungen in ganz Deutschland - und damit auch in Stuttgart - unter strengen Auflagen legal. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart.
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, deinen Wohnsitz in Deutschland haben und darfst nur in einem Verein gleichzeitig Mitglied sein. Die Anmeldung erfolgt direkt beim jeweiligen Club - teilweise auch digital, etwa über die Cannanas-App.
Laut öffentlichen Verzeichnissen sind in Stuttgart und Umkreis über zehn Vereine aktiv oder in Gründung. Nicht alle haben eine Anbaugenehmigung nach KCanG - einige agieren rein politisch. Die Zahl genehmigter Anbauvereinigungen wächst kontinuierlich.
Die gesetzliche Obergrenze liegt bundesweit bei 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat je Mitglied. An 18- bis 21-Jährige gilt eine reduzierte Grenze von 30 Gramm pro Monat mit maximal 10 Prozent THC-Gehalt.
In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien zuständig. Für Stuttgart und den Regierungsbezirk Stuttgart ist konkret das Regierungspräsidium Stuttgart die Genehmigungsbehörde für Anbauvereinigungen nach KCanG.