Flex and Friends CSC Weed e.V.
Karlsruhe
Anbauerlaubnis erhalten, Start des ersten Anbauzyklus Anfang 2026
Karlsruhe
Seit Inkrafttreten des KCanG im Juli 2024 sind Anbauvereinigungen auch in Karlsruhe erlaubt. Erste Vereine haben mittlerweile die Anbauerlaubnis erhalten.
💡 In Baden-Württemberg erteilen die vier Regierungspräsidien (Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg, Tübingen) die Erlaubnis für Anbauvereinigungen.
Die Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem KCanG. Für Karlsruhe gilt zusätzlich die kommunale Konsumverbotszone rund um Fußgängerzonen und Kinderspielplätze.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG |
| Genehmigungsbehörde | Regierungspräsidium Karlsruhe |
| Aktive Vereine | Mehrere, u.a. Flex and Friends CSC Weed e.V. |
| Mitgliederobergrenze | 500 pro Verein |
Die CSC-Szene in Karlsruhe entwickelt sich. Erste Vereine haben Anbauerlaubnisse erhalten, weitere befinden sich im Genehmigungsverfahren. Interessierte sollten Aufnahmekriterien und Wartelisten direkt beim Verein prüfen.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Anbauerlaubnis erhalten, Start des ersten Anbauzyklus Anfang 2026
Anbauvereinigung für Ortenau/Karlsruhe/Offenburg/Kehl
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Ja. Seit Inkrafttreten des KCanG im Juli 2024 sind Anbauvereinigungen bundesweit und damit auch in Karlsruhe legal. Die Erlaubnis erteilt in Baden-Württemberg das jeweilige Regierungspräsidium.
In Baden-Württemberg sind die vier Regierungspräsidien zuständig. Für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe ist das Regierungspräsidium Karlsruhe die Genehmigungsbehörde.
Voraussetzungen sind Volljährigkeit, ein Wohnsitz in Deutschland seit mindestens sechs Monaten und Mitgliedschaft in nur einem Verein. Die Aufnahme erfolgt direkt über den jeweiligen Verein - oft mit Warteliste.
Nach KCanG dürfen maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Für Mitglieder unter 21 Jahren gilt eine reduzierte Menge von 30 Gramm/Monat mit maximal 10 % THC.