Cannabis Club Südwest e.V.
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Erste genehmigte Anbauvereinigung in BW (seit November 2024), biologischer Anbau
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg gehört zu den aktiveren Bundesländern bei der Umsetzung des KCanG. Die Genehmigungen laufen zentral über das Regierungspräsidium Freiburg.
💡 Zuständig für alle Genehmigungen in ganz Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Freiburg.
CSCs verteilen sich vom Rhein-Neckar-Raum bis zur Schwäbischen Alb.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (Konsumcannabisgesetz) |
| Zuständige Behörde | Regierungspräsidium Freiburg |
| Anzahl CSCs (ca.) | 25-35 genehmigt |
| Größte Standorte | Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg |
| Mindestalter | 18 Jahre |
Das Ländle zählt zu den engagierteren Bundesländern bei Anbauvereinigungen. Wer beitreten möchte, sollte sich frühzeitig um Wartelistenplätze bemühen.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Erste genehmigte Anbauvereinigung in BW (seit November 2024), biologischer Anbau
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Ja, auf Grundlage des KCanG sind Anbauvereinigungen legal. Die Genehmigungen werden zentral vom Regierungspräsidium Freiburg erteilt.
Nach Angaben des Deutschen Hanfverbands und weiterer Übersichten sind rund 25 bis über 30 Anbauvereinigungen im Land genehmigt (Stand 2026).
Die Erlaubnisse nach § 11 KCanG erteilt landesweit das Regierungspräsidium Freiburg. Es überwacht die Vereine auch nach der Genehmigung.
Voraussetzung sind Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland. Man kann nur Mitglied in einem einzigen CSC sein. Anmeldung erfolgt direkt beim jeweiligen Verein, oft über Wartelisten.