Cali Boy Cannabis Social Club Essen e.V.
Essen
Anbauvereinigung nach KCanG mit Sitz in Essen (Stand 2026)
Essen
Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 dürfen sich in Essen Anbauvereinigungen gründen und nach behördlicher Genehmigung Cannabis gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder abgeben.
💡 In Essen sind mehrere Vereine dokumentiert - u.a. Cali Boy CSC Essen e.V., Blütenzauber e.V. und Cannabis Club Eller e.V. Der Status (Gründung/Genehmigung/aktiv) variiert.
Die Genehmigung erfolgt in Nordrhein-Westfalen zentral über die zuständige Landesbehörde. Der Verein muss u.a. Sicherheitskonzept, Präventionsbeauftragte und Jugendschutz nachweisen.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (seit 01.04.2024) |
| Zuständiges Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Bekannte Vereine (Essen) | mehrere (u.a. Cali Boy, Blütenzauber, Eller) |
| Max. Mitglieder je Verein | 500 |
| Abgabemenge | 25 g/Tag, 50 g/Monat |
💡 Vor Eintritt lohnt der Blick auf Beitragshöhe, Sortenauswahl, Wartezeit und Vereinssatzung.
Essen zählt zu den NRW-Städten mit vergleichsweise aktiver CSC-Szene. Die Verfügbarkeit hängt vom jeweiligen Verein und dessen Genehmigungsstatus ab - lokale Informationen direkt beim Verein einholen.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Anbauvereinigung nach KCanG mit Sitz in Essen (Stand 2026)
Gemeinnütziger Verein, bis zu 500 Mitglieder
Auf Liste genehmigter Anbauvereinigungen nach KCanG geführt
Standort Essen laut lokaler Berichterstattung geplant
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Ja. Seit dem KCanG vom 1. April 2024 sind Anbauvereinigungen in Deutschland - und damit auch in Essen - legal, sofern sie eine behördliche Genehmigung besitzen.
Voraussetzungen sind Volljährigkeit, Wohnsitz in Deutschland und Mitgliedschaft in nur einem Verein. Aufnahmemodalitäten unterscheiden sich je Verein - Kontakt direkt über die Vereinswebsite.
In Essen sind mehrere Vereine dokumentiert, darunter Cali Boy CSC Essen e.V., Blütenzauber e.V. und Cannabis Club Eller e.V. Weitere Vereine befinden sich in Gründung.
Das KCanG erlaubt Mitgliedern bis zu 25 Gramm pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat. Für 18-20-Jährige gelten zusätzliche Begrenzungen (max. 30 g/Monat, THC-Grenze 10 %).
Nein. Der Konsum in den Vereinsräumen und in Sichtweite (100 m) von Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstätten ist gesetzlich untersagt.