Green Gold Club e.V.
Recklinghausen
Anbauvereinigung im Stadtteil Stuckenbusch mit Fokus auf ökologischen Anbau
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen ist bundesweit Vorreiter bei der Umsetzung des KCanG. Ein Jahr nach der Legalisierung waren in NRW rund 83 Anbauvereinigungen genehmigt - mehr als in jedem anderen Bundesland.
💡 NRW gilt als das Bundesland mit der pragmatischsten Genehmigungspraxis für Cannabis Social Clubs.
Grundlage ist das bundesweite Konsumcannabisgesetz (KCanG). Die Umsetzung erfolgt in NRW über die Bezirksregierungen.
Vereine gibt es sowohl in Großstädten als auch im ländlichen Raum.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (Bundesgesetz) |
| Zuständigkeit | Bezirksregierungen NRW |
| Genehmigte Vereine (ca.) | über 80 |
| Größte Städte mit CSC | Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Bielefeld |
| Max. Mitglieder pro Verein | 500 |
💡 Wer in NRW einem CSC beitreten möchte, sollte frühzeitig anfragen - viele Vereine haben Wartelisten.
NRW bietet die dichteste CSC-Landschaft Deutschlands. Wer volljährig ist und in Deutschland wohnt, findet in vielen Städten passende Anbauvereinigungen.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Anbauvereinigung im Stadtteil Stuckenbusch mit Fokus auf ökologischen Anbau
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Nordrhein-Westfalen führt die bundesweite Liste an. Rund ein Jahr nach der Legalisierung waren etwa 83 Anbauvereinigungen genehmigt, weitere Anträge sind in Bearbeitung. Stand 2026.
Vereine gibt es u.a. in Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Bielefeld, Bergisch Gladbach, Düren, Herford und Lüdenscheid.
Nur volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Eine Doppelmitgliedschaft in mehreren Vereinen ist nicht erlaubt.
Zuständig sind in der Regel die Bezirksregierungen. Die Genehmigung ist an strenge Auflagen des KCanG geknüpft.
Nein. Es gelten Abstands- und Konsumverbote, u.a. in der Nähe von Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zu bestimmten Zeiten.