Cannabis Social Club Dortmund e.V.
Dortmund
Gegründet 05.09.2023, eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Dortmund
Dortmund
Seit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) vom 1. April 2024 dürfen Anbauvereinigungen in Deutschland legal Cannabis für ihre Mitglieder anbauen. In Dortmund haben sich mehrere Vereine formiert, die eine Lizenz beantragt haben oder bereits aktiv sind.
💡 In NRW ist die Bezirksregierung Arnsberg für die Genehmigung von Anbauvereinigungen zuständig - auch für Dortmunder Vereine.
Die Vorgaben des KCanG gelten bundesweit, in NRW gibt es ergänzende Umsetzungsregeln. Dortmund gehört zum größten Bundesland und weist eine wachsende CSC-Szene auf.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (seit 01.04.2024) |
| Zuständige Behörde | Bezirksregierung Arnsberg |
| Bekannte Vereine | CSC Dortmund e.V., Weed Kingz e.V. |
| Max. Mitglieder/Verein | 500 |
| Mindestalter | 18 Jahre |
💡 Neben den Anbauvereinigungen findet in Dortmund jährlich die CB Expo (Cannabis Business Expo) im Rahmen der InterTabac statt - ein wichtiger Branchentreffpunkt.
Dortmund verfügt über eine aktive CSC-Szene mit mehreren eingetragenen Vereinen. Die Verfügbarkeit hängt vom Genehmigungsstatus und den Kapazitäten der einzelnen Anbauvereinigungen ab. Interessierte sollten sich frühzeitig informieren und Wartezeiten einplanen.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Gegründet 05.09.2023, eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Dortmund
Anbauvereinigung für Personen ab 18 Jahren, Kontakt: info@weedkingz.de
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Ja. Seit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) vom 1. April 2024 sind Anbauvereinigungen in ganz Deutschland legal - auch in Dortmund. Sie benötigen eine behördliche Genehmigung, in NRW erteilt durch die Bezirksregierung Arnsberg.
In Dortmund sind unter anderem der Cannabis Social Club Dortmund e.V. (gegründet 2023) und der CSC Weed Kingz e.V. aktiv. Weitere Vereine befinden sich im Genehmigungsverfahren.
Voraussetzung sind Volljährigkeit und ein Wohnsitz in Deutschland. Die Mitgliedschaft läuft über den jeweiligen Verein - meist per Antrag, Aufnahmegespräch und Beitragszahlung. Vor der ersten Abgabe gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.
Laut KCanG maximal 25 g pro Tag und 50 g pro Monat an volljährige Mitglieder. Für 18- bis 21-Jährige gilt ein reduziertes Limit von 30 g pro Monat mit einem THC-Gehalt von maximal 10 %.
Der Konsum ist im 100-Meter-Umkreis von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Sportanlagen sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. In Dortmund gelten diese bundesweiten Regeln unverändert.