Elbtalhanf e.V.
Cossebauder Straße 201157 Dresden
Anbauerlaubnis seit Oktober 2024, Abgabe freitags 11–19 Uhr
Dresden
Nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) sind auch in Dresden lizenzierte Anbauvereinigungen aktiv. Die Landesdirektion Sachsen führt eine öffentliche Liste der zugelassenen Vereine.
💡 In Dresden hat der Elbtalhanf e.V. bereits im Oktober 2024 eine Anbauerlaubnis erhalten und beliefert seine Mitglieder regelmäßig.
Neben Elbtalhanf und HQ Dresden sind weitere Anbauvereinigungen in Gründung oder im Zulassungsprozess bei der Landesdirektion Sachsen.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (seit 04/2024) |
| Zuständige Behörde | Landesdirektion Sachsen (LDS) |
| Bekannte Vereine Dresden | u.a. Elbtalhanf, HQ Dresden, Utopia |
| Mindestalter | 18 Jahre (21+ höhere Abgabemenge) |
| Max. Abgabe | 25 g/Tag, 50 g/Monat |
💡 Die aktuelle Liste aller lizenzierten Anbauvereinigungen findet sich auf lds.sachsen.de im Transparenzregister.
Dresden gehört zu den sächsischen Städten mit aktiver CSC-Szene. Interessierte sollten sich frühzeitig bei den Vereinen registrieren, da die Mitgliederzahl je Verein gesetzlich begrenzt ist.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Anbauerlaubnis seit Oktober 2024, Abgabe freitags 11–19 Uhr
Cannabis Social Club im Stadtteil Leubnitz-Neuostra
Gelistet im Transparenzregister der Landesdirektion Sachsen
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
In Dresden sind unter anderem Elbtalhanf e.V. (Cossebauder Straße 2), HQ Dresden e.V. (Wilhelm-Franke-Straße 32) und Utopia e.V. aktiv bzw. im Transparenzregister der Landesdirektion Sachsen gelistet.
Mitgliedschaft setzt Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland voraus. Die Anfrage läuft meist online über die Vereinswebsite bzw. Mitglieder-Apps wie Cannanas. Es gilt eine gesetzliche Obergrenze von 500 Mitgliedern pro Verein.
Nach KCanG maximal 25 g pro Tag und 50 g pro Monat. Für Mitglieder unter 21 Jahren gelten reduzierte Mengen und THC-Grenzen.
Zuständige Behörde ist die Landesdirektion Sachsen (LDS). Dort wird auch die öffentliche Liste der zugelassenen Anbauvereinigungen geführt.