Firstclass Cannabis Social Club Chemnitz e.V.
09127 Chemnitz
Gelistet bei Landesdirektion Sachsen als Anbauvereinigung nach KCanG
Chemnitz
Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) sind Anbauvereinigungen auch in Chemnitz zugelassen. Die Landesdirektion Sachsen führt eine offizielle Liste lizenzierter Vereine.
💡 Der Firstclass Cannabis Social Club Chemnitz e.V. ist laut Landesdirektion Sachsen als Anbauvereinigung nach KCanG geführt.
Zuständige Behörde für die Erlaubnis ist die Landesdirektion Sachsen. Vereine müssen strenge Auflagen zu Anbau, Sicherheit und Jugendschutz erfüllen.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG |
| Zuständige Behörde | Landesdirektion Sachsen |
| Lizenzierte Vereine (Chemnitz) | u.a. Firstclass CSC Chemnitz e.V. |
| Mindestalter | 18 Jahre |
Interessierte wenden sich direkt an den jeweiligen Verein. Voraussetzungen und Aufnahmeprozess unterscheiden sich.
Chemnitz gehört in Sachsen zu den Städten mit einer offiziell lizenzierten Anbauvereinigung. Die konkrete Verfügbarkeit hängt von Kapazitäten und Wartelisten des jeweiligen Vereins ab.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Gelistet bei Landesdirektion Sachsen als Anbauvereinigung nach KCanG
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Ja. Seit dem KCanG (2024) sind Anbauvereinigungen mit behördlicher Erlaubnis legal. In Chemnitz erteilt die Landesdirektion Sachsen die entsprechenden Genehmigungen.
Laut Liste der Landesdirektion Sachsen ist der Firstclass Cannabis Social Club Chemnitz e.V. als Anbauvereinigung nach KCanG geführt. Weitere Vereine können sich in Gründung oder Antragstellung befinden.
Volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Anbauvereinigungen ist gesetzlich nicht zulässig.
Das KCanG begrenzt die Abgabe pro Mitglied und Monat. Details regelt der jeweilige Verein im Rahmen der gesetzlichen Höchstmengen.
Nein. Der Konsum in den Vereinsräumen sowie in unmittelbarer Nähe von Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen ist untersagt.