High End Social Club e.V.
Hamburg
Einer der ersten offiziell genehmigten CSC in Deutschland (Lizenz 2024)
Hamburg
Hamburg gehört zu den Bundesländern mit einer vergleichsweise offenen Genehmigungspraxis für Anbauvereinigungen nach dem KCanG.
💡 Der High End Social Club e.V. war einer der ersten bundesweit offiziell genehmigten Cannabis Social Clubs überhaupt.
Grundlage ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Anbauvereinigungen dürfen Cannabis nur nach behördlicher Erlaubnis anbauen und an Mitglieder abgeben.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (bundesweit) |
| Zuständige Behörde | Behörde für Justiz und Verbraucherschutz |
| Erste Lizenz | 2024 (High End Social Club) |
| Schwerpunkte | Innenstadt, Süderelbe, Nord |
💡 Mitglieder erhalten je nach Verein monatlich eine festgelegte Menge (häufig 5-25 g), abhängig von Ernte und Kapazität.
Hamburg zählt zu den dynamischsten Standorten für Cannabis Social Clubs in Deutschland. Wer Mitglied werden möchte, sollte sich frühzeitig auf Wartelisten eintragen.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Einer der ersten offiziell genehmigten CSC in Deutschland (Lizenz 2024)
Offizielle Anbauerlaubnis seit 29.11.2024, Start des Anbaus 12/2024
Bio-orientierter CSC mit App-Anbindung (Cannanas)
Lizenzierte Anbauvereinigung im Hamburger Süden
Im Lizenzierungsverfahren, Mitgliedschaft bereits möglich
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Ja. Nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) sind Anbauvereinigungen zulässig, sofern die zuständige Behörde eine Erlaubnis erteilt hat. Hamburg hat bereits mehrere Clubs offiziell lizenziert.
Zuständig ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV). Anträge können schriftlich oder elektronisch in deutscher Sprache gestellt werden. Das Verfahren ist gebührenpflichtig.
Über die Website des jeweiligen Vereins per Online-Formular. Voraussetzungen: Volljährigkeit, Wohnsitz in Deutschland und Mitgliedschaft in nur einem Verein.
Nach KCanG bis zu 50 g pro Monat für volljährige Mitglieder. Die tatsächliche Menge hängt von Ernte und Kapazität des jeweiligen Clubs ab.
Unter anderem der High End Social Club, Cannapingu Cannabisclub und der Verein für Gemeinschaft Süderelbe. Weitere Vereine befinden sich in der Lizenzierung.