Green Leaf Society e.V.
Berlin
Erste behördlich genehmigte Anbauvereinigung Berlins (August 2024)
Berlin
Berlin zählt bei der Umsetzung des KCanG zu den aktivsten Bundesländern. Anbauvereinigungen benötigen eine Genehmigung nach § 11 KCanG durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).
💡 Berlin veröffentlicht eine offizielle Liste genehmigter Anbauvereinigungen über das LAGeSo - ein Blick lohnt sich vor der Antragstellung auf Mitgliedschaft.
Grundlage ist das bundesweit geltende Konsumcannabisgesetz (KCanG). Berlin setzt es vergleichsweise praxisnah um.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (§ 11 ff.) |
| Zuständige Behörde | LAGeSo Berlin |
| Genehmigte Vereine | ca. 11 (Stand 2025/26) |
| Max. Mitglieder je Verein | 500 |
| Mindestalter | 18 Jahre |
Wer Mitglied werden möchte, sollte sich frühzeitig auf Wartelisten setzen lassen.
💡 Prüfe vor Beitritt immer die Genehmigung des Vereins in der offiziellen LAGeSo-Liste.
Berlin ist einer der Vorreiter bei der KCanG-Umsetzung. Das Angebot an Cannabis Social Clubs wächst - mit realistischer Wartezeit und klarer Regulierung.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Erste behördlich genehmigte Anbauvereinigung Berlins (August 2024)
Verein für kollektiven Anbau nach KCanG
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Stand 2025/26 sind rund 11 Anbauvereinigungen in Berlin durch das LAGeSo genehmigt. Die aktuelle Liste veröffentlicht das Land Berlin offiziell.
Zuständig ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Dort werden Anträge nach § 11 KCanG bearbeitet und die Liste genehmigter Vereine geführt.
Volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Anbauvereinigungen ist nicht erlaubt.
Viele Vereine führen Wartelisten. Je nach Nachfrage kann die Wartezeit mehrere Monate betragen. Details regeln die Satzungen der Vereine.
Nein. In Sichtweite von Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstätten gilt ein Konsumverbot. Weitere Einschränkungen ergeben sich aus dem KCanG.