High End Social Club e.V.
Albert-Schweitzer-Ring 23Hamburg
Einer der ersten offiziell genehmigten CSCs in Hamburg (Erlaubnis 15.10.2024)
Hamburg
Hamburg gehört zu den Vorreiter-Städten bei der Umsetzung des KCanG. Bereits 2024 erhielten erste Anbauvereinigungen ihre Erlaubnis, weitere Vereine folgten 2025 und 2026.
💡 Der High End Social Club in Wandsbek war einer der ersten offiziell genehmigten CSCs in Deutschland (Erlaubnis Oktober 2024).
Die Voraussetzungen sind bundesweit einheitlich im KCanG geregelt, die Erlaubnis wird jedoch lokal in Hamburg erteilt.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (seit 01.04.2024) |
| Zuständige Behörde | Behörde für Justiz und Verbraucherschutz |
| Lizenzierte Clubs | Mehrere, u. a. High End, Cannapingu, HerbalHub |
| Max. Abgabe | 25 g/Tag, 50 g/Monat (18–21 J.: 30 g/Monat, max. 10 % THC) |
| Mindestalter | 18 Jahre |
Hamburg zeigt sich vergleichsweise fortschrittlich bei der Umsetzung des KCanG. Interessierte sollten die Aufnahmebedingungen und Wartelisten der einzelnen Vereine direkt prüfen.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Einer der ersten offiziell genehmigten CSCs in Hamburg (Erlaubnis 15.10.2024)
Offizielle Anbauerlaubnis seit 29.11.2024
Lizenzierter CSC im Stadtteil Rotherbaum
Bio-orientierter CSC, Ausgabe Mo/Mi/Fr 15–19 Uhr
Ausgabestelle in Bahrenfeld
Im Lizenzierungsverfahren, Mitgliedschaften bereits möglich
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Ja. Seit Inkrafttreten des KCanG am 1. April 2024 sind Anbauvereinigungen in Hamburg legal, sofern sie eine behördliche Erlaubnis der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz besitzen.
Voraussetzung: Volljährigkeit und Wohnsitz seit mindestens 6 Monaten in Deutschland. Die Anmeldung erfolgt direkt beim jeweiligen Verein, teils online, teils vor Ort in der Ausgabestelle.
Maximal 50 Gramm pro Monat bzw. 25 Gramm pro Tag. Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gilt eine reduzierte Grenze von 30 Gramm pro Monat mit maximal 10 % THC.
Nein. Der Konsum in den Räumen der Anbauvereinigung sowie in einem Umkreis von 100 Metern ist gesetzlich untersagt.
Nein. Das KCanG erlaubt nur eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung zur gleichen Zeit.