Cannabis Club Wubatz e.V.
Möwenstraße42281 Wuppertal
Erste legale Cannabis-Abgabe im Mai 2025 (WDR-Bericht)
Wuppertal
Seit Inkrafttreten des KCanG 2024 sind Anbauvereinigungen auch in Wuppertal erlaubt. Der Wubatz e.V. hat im Mai 2025 als einer der ersten Clubs im Bergischen Land Cannabis an Mitglieder abgegeben.
💡 Mitgliedschaft in einem Wuppertaler CSC setzt Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland voraus. Eine Doppelmitgliedschaft in mehreren Clubs ist nicht erlaubt.
Wuppertal folgt dem bundesweiten KCanG-Rahmen, NRW-spezifische Zusatzregelungen sind zu beachten.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (Konsumcannabisgesetz) |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Aktive Clubs (belegt) | Wubatz e.V. |
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Abgabemenge | max. 25 g/Tag, 50 g/Monat |
Wer beitreten möchte, sollte sich direkt beim jeweiligen Verein bewerben.
💡 Der Wubatz e.V. an der Möwenstraße gilt als Pionier der legalen Abgabe im Bergischen Land.
Die Wuppertaler CSC-Szene ist mit Wubatz e.V. offiziell gestartet. Weitere Vereine sind in Gründung. Wer legal beziehen möchte, findet hier eine wachsende Struktur - jedoch mit begrenzter Verfügbarkeit.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Erste legale Cannabis-Abgabe im Mai 2025 (WDR-Bericht)
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Ja. Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) 2024 sind Anbauvereinigungen bundesweit und damit auch in Wuppertal legal. Sie benötigen eine behördliche Erlaubnis und dürfen ausschließlich an eingetragene Mitglieder abgeben.
Der Cannabis Club Wubatz e.V. an der Möwenstraße hat im Mai 2025 als einer der ersten Wuppertaler Vereine legal Bio-Cannabis an Mitglieder abgegeben. Details zu Mitgliedschaft und Warteliste auf csc-wtal.de.
Du musst volljährig sein, deinen Wohnsitz in Deutschland haben und darfst nur in einem einzigen Club Mitglied sein. Die Bewerbung erfolgt direkt beim jeweiligen Verein - meist über die Vereinswebsite.
Laut KCanG maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat an volljährige Mitglieder. Für Heranwachsende (18-21 Jahre) gelten strengere Grenzen von 30 g/Monat mit maximal 10 % THC.
Nein. Der Konsum ist in Sichtweite von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Sportstätten und Fußgängerzonen (tagsüber) verboten. In Wohngebäuden und privaten Räumen ist der Konsum grundsätzlich erlaubt.