Herbs & Terps e.V.
65195 Wiesbaden
Cannabis Social Club / Anbauvereinigung in Wiesbaden. Kontakt: kontakt@herbs-terps.farm. Mitgliedschaft ab 21.
Wiesbaden
Seit Inkrafttreten des KCanG dürfen Anbauvereinigungen (umgangssprachlich Cannabis Social Clubs) Cannabis gemeinschaftlich anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. Auch in Wiesbaden hat sich die Szene entwickelt.
💡 In Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt für die Erlaubniserteilung nach § 11 KCanG zuständig - auch für Vereine mit Sitz in Wiesbaden.
Cannabis-Vereine in Wiesbaden benötigen eine behördliche Erlaubnis. Der Prozess ist bundesweit langsam: Laut BCAv waren im November 2025 rund 357 von 791 Anträgen genehmigt.
Wer beitreten will, muss volljährig sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Eine Doppelmitgliedschaft ist nicht erlaubt.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (seit 01.04.2024) |
| Anbauvereinigungen möglich seit | 01.07.2024 |
| Zuständige Behörde (Hessen) | Regierungspräsidium Darmstadt |
| Belegte Vereine in Wiesbaden | u. a. Herbs & Terps e.V. |
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Max. Mitglieder pro Verein | 500 |
💡 Tipp: Prüfe vor Beitritt, ob der Verein bereits eine Erlaubnis nach § 11 KCanG besitzt. Ohne Erlaubnis darf keine Abgabe erfolgen.
Die Cannabis-Social-Club-Szene in Wiesbaden befindet sich weiter im Aufbau. Mit Herbs & Terps e.V. gibt es einen etablierten Ansprechpartner in der Landeshauptstadt. Interessierte sollten Kontakt aufnehmen und die aktuelle Aufnahmesituation direkt erfragen.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Cannabis Social Club / Anbauvereinigung in Wiesbaden. Kontakt: kontakt@herbs-terps.farm. Mitgliedschaft ab 21.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Ja. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) Cannabis gemeinschaftlich anbauen und an ihre Mitglieder abgeben - vorausgesetzt, sie besitzen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. In Hessen erteilt das Regierungspräsidium Darmstadt diese Erlaubnis.
In Wiesbaden ist unter anderem Herbs & Terps e.V. als Anbauvereinigung aktiv. Die Szene wächst kontinuierlich - eine tagesaktuelle Prüfung des Genehmigungsstatus über offizielle Verzeichnisse (z. B. BCAv oder VdAD) ist empfehlenswert.
Voraussetzungen sind Volljährigkeit (18+) und ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Die Mitgliedschaft muss mindestens drei Monate bestehen, bevor Cannabis abgegeben werden darf. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist unzulässig.
Mitglieder ab 21 Jahren dürfen maximal 25 g pro Tag und 50 g pro Monat beziehen. Für 18- bis 20-jährige Mitglieder gilt eine Grenze von 30 g pro Monat mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 %.
Nein. Der Konsum von Cannabis ist in den Räumlichkeiten und im unmittelbaren Sichtbereich der Anbauvereinigung gesetzlich untersagt. Der Verein dient ausschließlich dem Anbau und der Abgabe, nicht dem gemeinsamen Konsum.