069 Cannabis Connection
Frankfurt am Main
Lizenzierte Anbauvereinigung mit Sitz in Frankfurt am Main
Frankfurt
Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) 2024 sind Anbauvereinigungen auch in Frankfurt am Main erlaubt. Die Genehmigungsverfahren in Hessen ziehen sich jedoch länger als in anderen Bundesländern.
💡 In Hessen war Ende 2025 noch mehr als ein Drittel der Lizenzanträge unbearbeitet - Wartezeiten sind in Frankfurt einzuplanen.
Zuständig ist in Hessen das Regierungspräsidium Darmstadt. Vereine müssen umfangreiche Auflagen zu Anbau, Sicherheit und Prävention erfüllen.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (seit 01.04.2024) |
| Zuständige Behörde | Regierungspräsidium Darmstadt |
| Bundesland | Hessen |
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Wohnsitzpflicht | Deutschland |
💡 Informiere dich direkt beim Verein über aktuelle Aufnahmestopps, Wartelisten und Beiträge - die Lage ändert sich in Frankfurt schnell.
Die Frankfurter CSC-Szene wächst, ist aber durch schleppende Genehmigungen in Hessen noch überschaubar. Wer Mitglied werden möchte, sollte früh anfragen und Wartezeiten einkalkulieren.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Lizenzierte Anbauvereinigung mit Sitz in Frankfurt am Main
Teil des Mariana-CSC-Netzwerks in Hessen
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Ja. Seit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) vom 1. April 2024 dürfen Anbauvereinigungen in Frankfurt am Main nach behördlicher Genehmigung gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an Mitglieder abgeben.
Voraussetzungen sind Volljährigkeit, Wohnsitz in Deutschland und ein Aufnahmeantrag beim jeweiligen Verein. Viele Frankfurter Clubs führen Wartelisten - direkter Kontakt zum Verein ist der beste Weg.
In Frankfurt am Main sind mehrere Anbauvereinigungen aktiv oder in Gründung. Die Anzahl wächst, da Hessen die Lizenzen jedoch verzögert bearbeitet, ist der lizenzierte Bestand kleiner als in anderen Großstädten.
Erwachsene Mitglieder dürfen bis zu 25 g pro Tag und maximal 50 g pro Monat erhalten. Für 18- bis 20-Jährige gilt eine Grenze von 30 g/Monat bei einem THC-Gehalt von höchstens 10 %.
Nein, nicht überall. In Sichtweite von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Sportstätten und Anbauvereinigungen (100 m) ist der Konsum verboten. Auch in Fußgängerzonen gelten tagsüber Einschränkungen.