Cannabis Social Club München e.V.
München
Verein mit Fokus auf Aufklärung und Austausch
München
Seit Inkrafttreten des KCanG dürfen Anbauvereinigungen in München Cannabis gemeinschaftlich für ihre Mitglieder anbauen. Bayern gilt bei der Genehmigung jedoch als besonders restriktiv.
💡 Bayern hat 2024 mehrere Anträge langsam bearbeitet – Wartezeiten für neue Clubs können länger sein als in anderen Bundesländern.
Das KCanG gilt bundesweit, die Umsetzung liegt aber bei den Ländern. Bayern nutzt Spielräume restriktiv aus.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (seit 01.04.2024) |
| Zuständige Behörde | Bayerisches Landesamt für Gesundheit |
| Max. Mitglieder je Verein | 500 |
| Abgabe pro Monat | bis 50 g |
| Bundesland | Bayern |
💡 Tipp: Frühzeitig auf Wartelisten setzen und Satzung sowie Beiträge vor Beitritt sorgfältig prüfen.
Die Münchner CSC-Szene wächst trotz bayerischer Zurückhaltung. Mehrere Vereine sind aktiv oder in Gründung – Verfügbarkeit und Aufnahmeverfahren unterscheiden sich stark.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Verein mit Fokus auf Aufklärung und Austausch
Anbauverein mit Kooperation zur Deutschen Polizeigewerkschaft
Münchner Anbauverein
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Ja. Seit dem KCanG vom 1. April 2024 sind Anbauvereinigungen bundesweit erlaubt. In Bayern erteilt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die Genehmigungen – meist mit strengerer Prüfung als in anderen Bundesländern.
Du musst volljährig sein, deinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben und darfst nur in einem Verein Mitglied sein. Viele Münchner Clubs führen Wartelisten – eine frühzeitige Anmeldung ist sinnvoll.
Maximal 25 Gramm pro Tag und bis zu 50 Gramm pro Monat. Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gelten 30 Gramm pro Monat und ein THC-Höchstwert von 10 Prozent.
Bayern legt das KCanG restriktiv aus und prüft Anträge besonders gründlich. Süddeutsche Medien berichteten 2024 wiederholt über Verzögerungen bei der Bearbeitung durch das zuständige Landesamt.
In Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Zudem gelten 100 m Abstand zu Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstätten sowie 200 m rund um Anbauvereinigungen.