Cannabis Social Club Nürnberg e.V.
Vordere Sterngasse 1590402 Nürnberg
Eingetragener Verein, laut eigener Aussage keine Anbauvereinigung
Nürnberg
Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) sind Anbauvereinigungen auch in Nürnberg zulässig. Die Umsetzung in Bayern gilt jedoch als besonders restriktiv.
💡 In Bayern ist die Regierung von Mittelfranken für Genehmigungen zuständig - rechne mit längeren Verfahren.
In der Frankenmetropole existieren mehrere Initiativen und eingetragene Vereine, teils mit, teils bewusst ohne Anbau-Ausrichtung.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (seit 01.04.2024) |
| Bundesland | Bayern |
| Zuständige Behörde | Regierung von Mittelfranken |
| Bekannte Vereine | CSC Nürnberg e.V., Mariana Cannabis Club |
| Mitgliedschaft | ab 18, Wohnsitz DE |
Nürnberg verfügt über eine aktive Vereinsszene, die Genehmigungspraxis in Bayern verlangt jedoch Geduld. Interessierte sollten sich direkt bei den Vereinen über Aufnahme und aktuellen Status informieren.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Eingetragener Verein, laut eigener Aussage keine Anbauvereinigung
Informations- und Anlaufstelle rund um gemeinschaftlichen Anbau
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Ja. Seit Inkrafttreten des KCanG am 1. April 2024 sind Anbauvereinigungen bundesweit und damit auch in Nürnberg legal. In Bayern ist die Regierung von Mittelfranken für die Genehmigung zuständig, die Prüfung erfolgt streng.
Zu den bekannten Initiativen zählen der Cannabis Social Club Nürnberg e.V. sowie der Mariana Cannabis Club Nürnberg. Nicht jeder Verein tritt dabei als Anbauvereinigung nach KCanG auf.
Voraussetzung sind Volljährigkeit und ein Wohnsitz in Deutschland. Die Aufnahme erfolgt über einen schriftlichen Antrag beim jeweiligen Verein. Wartelisten sind aufgrund der Mitgliederobergrenze von 500 üblich.
Das KCanG erlaubt pro Mitglied maximal 25 g pro Tag und 50 g pro Monat (18-20-Jährige: 30 g/Monat mit max. 10 % THC). Die Abgabe erfolgt ausschließlich an eingetragene Mitglieder.