CannaBonn e.V.
Bonn
Anbauvereinigung mit erteilter Genehmigung, Anbau läuft
Bonn
Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) im April 2024 sind in Bonn nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen zulässig. Mehrere Vereine haben inzwischen Genehmigungen erhalten oder befinden sich im Aufbau.
💡 In Bonn ist die Bezirksregierung Köln für die Erteilung der Anbaugenehmigungen nach §11 KCanG zuständig.
Die Aufnahme setzt Volljährigkeit und Hauptwohnsitz in Deutschland voraus. Eine Doppelmitgliedschaft in mehreren Clubs ist gesetzlich ausgeschlossen.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (seit 01.04.2024) |
| Genehmigungsbehörde | Bezirksregierung Köln |
| Bekannte Vereine | CannaBonn e.V., Hemp CSC Bonn e.V. |
| Max. Mitglieder pro Verein | 500 |
| Abgabemenge | max. 25 g/Tag, 50 g/Monat |
💡 Für 18-21-Jährige gilt eine reduzierte Monatsabgabe von 30 g mit maximal 10 % THC.
Die Bonner CSC-Szene ist im Aufbau, mit mehreren Vereinen und einer wachsenden Zahl aktiver Anbauvereinigungen. Wer legalen Zugang sucht, sollte sich frühzeitig auf Wartelisten setzen lassen und die jeweiligen Aufnahmebedingungen prüfen.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Anbauvereinigung mit erteilter Genehmigung, Anbau läuft
Bonner Verein mit Fokus auf Bio-Anbau und Aufklärung
Lokaler Ableger des Mariana CSCs Deutschland e.V.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Ja. Seit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) vom 1. April 2024 dürfen in Bonn Anbauvereinigungen mit Genehmigung der Bezirksregierung Köln Cannabis für ihre Mitglieder anbauen und abgeben.
In Bonn sind unter anderem CannaBonn e.V. und der Hemp Cannabis Social Club Bonn e.V. aktiv. Zusätzlich gibt es einen lokalen Ableger des bundesweiten Mariana-Dachverbands.
Du musst volljährig sein und deinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Verein, meist online. Die Mindestmitgliedschaft beträgt 3 Monate; Doppelmitgliedschaften sind ausgeschlossen.
Erwachsene Mitglieder dürfen maximal 25 g pro Tag und 50 g pro Monat erhalten. Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gilt eine Grenze von 30 g pro Monat mit maximal 10 % THC.
Konsum ist auf dem Vereinsgelände verboten und im Umkreis von 100 m zu Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstätten. In Fußgängerzonen gilt ein tagsüber geltendes Konsumverbot.