HH Cannabis Verein e.V.
Eppendorfer Weg 5520259 Hamburg
Mitgliedschaft: 40 €/Monat · max. 300 Mitglieder
Hamburg
Hamburg war eine der ersten Großstädte in Deutschland, in denen Cannabis Social Clubs nach dem KCanG (April 2024) zugelassen wurden. Die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Aktuell (Stand Mai 2025) sind in Hamburg mehrere Vereine offiziell lizenziert.
Hamburg hat als Stadtstaat spezifische Konsum-Regeln erlassen. Besonders relevant:
Der Prozess ist ähnlich wie in anderen Städten: schriftlicher Antrag, Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass), Wohnsitznachweis in Deutschland, Unterzeichnung der Vereinssatzung. Viele Hamburger CSCs führen Wartelisten – informiere dich frühzeitig. Die monatlichen Kosten liegen typischerweise zwischen 25–60 €.
Hamburg hat sich als eine der ersten Städte für die Teilnahme an den geplanten Fachgeschäft-Pilotprojekten beworben. Diese sollen den kommerziellen Einzelhandel mit Cannabis unter strengen Auflagen ermöglichen. Zeitplan: frühestens 2026.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Mitgliedschaft: 40 €/Monat · max. 300 Mitglieder
Warteliste aktiv · Schwerpunkt: Outdoor-Anbau
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Legal erhältlich ist Cannabis in Hamburg über lizenzierte CSCs (für Mitglieder) und in Apotheken (medizinisches Cannabis, Rezept erforderlich). Kommerzielle Fachgeschäfte sind derzeit noch nicht zugelassen.
Die Zahl wächst. Stand Mai 2025 sind in Hamburg mehrere Vereine offiziell lizenziert. Die genaue Zahl ändert sich laufend – aktuelle Infos gibt die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz heraus.
Nein. Die CSC-Mitgliedschaft erfordert einen deutschen Wohnsitz. Touristen dürfen zwar legal Cannabis besitzen (bis 25 g), können aber keiner CSC beitreten und kein Cannabis in Shops kaufen (noch kein kommerzieller Markt).
Erlaubt: in der eigenen Wohnung, im Freien außerhalb von Schutzzonen, in CSC-Räumen (wenn der Verein das erlaubt). Verboten: in der Fußgängerzone 7–20 Uhr, innerhalb von 100 m um Schulen/Kitas/Spielplätze, im Sichtbereich von Minderjährigen, auf dem Reeperbahn-Areal.