Apotheke am Checkpoint Charlie
Friedrichstraße 4410969 Berlin
Cannabis-Beratung · Bestellung 1–2 Werktage
Berlin
Seit März 2017 kann medizinisches Cannabis in deutschen Apotheken auf Rezept abgegeben werden. Das KCanG (2024) hat den Zugang weiter vereinfacht: Ärzte können Cannabis jetzt leichter verschreiben, und die Kostenübernahme durch Krankenkassen ist bei bestimmten Indikationen möglich.
Die Preise variieren stark je nach Produkt:
Krankenkassen übernehmen die Kosten bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit und fehlendem Therapiealternative. Ein Widerspruch lohnt sich bei Ablehnung.
Nicht alle Apotheken in Berlin führen regelmäßig Cannabisprodukte. Wichtig: Vorab anfragen, ob das gewünschte Präparat oder die gewünschte Sorte verfügbar ist. Apotheken mit eigenem Cannabis-Beratungspersonal oder Schmerz-Spezialisierung bieten besseren Service.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Cannabis-Beratung · Bestellung 1–2 Werktage
Schmerzspezialisierung · Botenlieferung möglich
Cannabis auf Bestellung (3–5 Werktage)
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Viele größere Apotheken in Berlin führen Cannabisprodukte auf Bestellung oder regelmäßig im Sortiment. Gute Anlaufstellen sind Apotheken mit Schmerz- oder Palliativversorgungsschwerpunkt. Ruf vorab an und frage nach der gewünschten Sorte – Wartezeiten von 2–5 Werktagen sind normal.
Nein. Medizinisches Cannabis (mit relevantem THC-Gehalt) ist in Deutschland ausschließlich auf BtM-Rezept erhältlich. CBD-Produkte unter 0,2 % THC sind dagegen rezeptfrei in Apotheken und Drogerien erhältlich.
Grundsätzlich darf jeder Arzt Cannabis verschreiben, wenn die medizinische Indikation vorliegt. Spezialisierte Schmerzambulanzen, Neurologen und Psychiater haben oft mehr Erfahrung. Telemedizinische Anbieter (z. B. Algea Care) ermöglichen Online-Beratung mit anschließendem Rezept.
Ja, bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit und fehlendem Therapiealternative. Die Genehmigung muss vorab beantragt werden. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen und ggf. einen Anwalt hinzuziehen – die Erfolgsquote bei Widersprüchen ist hoch.