Sorgenfrei e.V.
Bad Segeberg
Erster Verein in SH mit offizieller Anbaugenehmigung (Dez. 2024) und erster Ernte (2025)
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein sind seit Ende 2024 die ersten Anbauvereinigungen nach KCanG offiziell genehmigt und teils bereits in Ernteproduktion.
💡 Schleswig-Holstein zählt zu den aktiveren Bundesländern bei der Umsetzung des KCanG - mehrere Vereine haben bereits Anbaugenehmigungen erhalten.
Vereine müssen als eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine organisiert sein und benötigen eine behördliche Erlaubnis.
| Stadt | Angebot |
|---|---|
| Kiel | Anbauvereinigungen aktiv |
| Lübeck | Anbauvereinigungen aktiv |
| Flensburg | Vereinsstandort |
| Neumünster | Sweeds e.V. u.a. |
| Rendsburg | High Nord Club |
| Bad Segeberg | Sorgenfrei e.V. (erste Ernte) |
💡 Nach Medienberichten (NDR, Februar 2026) stehen einige Clubs in Schleswig-Holstein unter wirtschaftlichem Druck - eine Mitgliedschaft sollte sorgfältig geprüft werden.
Schleswig-Holstein hat eine aktive Vereinslandschaft aufgebaut. Wer beitreten möchte, findet in den größeren Städten realistische Optionen - Auswahl und Prüfung des Vereins vorher lohnen sich.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Erster Verein in SH mit offizieller Anbaugenehmigung (Dez. 2024) und erster Ernte (2025)
Anbauvereinigung nach KCanG
Anbauvereinigung, Mitgliedschaft ab 21 Jahren
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Ja, nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) sind Anbauvereinigungen legal. In Schleswig-Holstein erteilt das Landeslabor die Erlaubnisse. Erste Vereine sind seit Ende 2024 offiziell zugelassen.
Laut Medienberichten (Stand Mitte 2025) waren rund acht bis neun Anbauvereine offiziell genehmigt, weitere Anträge sind in Bearbeitung. Die Zahl entwickelt sich fortlaufend.
Die Anbauvereinigung Sorgenfrei e.V. aus Bad Segeberg hat als erster Verein in Schleswig-Holstein im August 2025 die offizielle Erntepremiere durchgeführt.
Volljährigkeit (bei einigen Vereinen ab 21 Jahren), Wohnsitz in Deutschland und Mitgliedschaft in nur einem Verein. Die Details regelt jeder Verein individuell im Rahmen des KCanG.
Aktive Vereine finden sich u.a. in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster, Rendsburg und Bad Segeberg. Auch kleinere Orte im Land verfügen über Anbauvereinigungen.