Kölner Cannabis Verein e.V.
Venloer Straße 8850672 Köln
Max. 400 Mitglieder · Warteliste aktiv · Bio-Anbau
Nordrhein-Westfalen
NRW hat im April 2024 die Bundesgesetze des KCanG umgesetzt und eigene Verordnungen zur Umsetzung erlassen. Das Landesgesundheitsministerium in Düsseldorf ist für die Lizenzierung von Cannabis Social Clubs zuständig. Mit über 18 Millionen Einwohnern hat NRW bundesweit die meisten potenzielle CSC-Mitglieder.
Cannabis Social Clubs haben sich besonders in den Ballungsräumen konzentriert:
Das Land NRW hat über die Bundesvorgaben hinaus folgende Besonderheiten:
Wer selbst einen Cannabis Social Club in NRW gründen möchte, braucht: eingetragenen Verein (e.V.), min. 7 Gründungsmitglieder, Vereinssatzung nach KCanG-Vorgaben, Schutzkonzept, Sicherheitskonzept, Antrag beim Landesgesundheitsamt und Geduld (Bearbeitungszeit: 3–6 Monate).
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Max. 400 Mitglieder · Warteliste aktiv · Bio-Anbau
Mitgliedschaft ab 30 €/Monat · Aufnahme sofort
Indoor und Outdoor Anbau · 500 Mitglieder Kapazität
Gründungsphase · Aufnahme ab Q3 2025 geplant
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Stand Mai 2025 sind in NRW mehrere Dutzend CSCs lizenziert oder im Genehmigungsverfahren. Köln und Düsseldorf haben die höchste Dichte. Die genaue Zahl wächst monatlich – das NRW-Gesundheitsministerium führt ein öffentliches Register.
Das KCanG erlaubt die Mitgliedschaft in maximal einem CSC gleichzeitig. Du kannst aber wechseln – die Mitgliedschaft beim alten Verein muss zuerst gekündigt werden.
Optionen: Mitglied in einem benachbarten CSC werden (auch in anderen Städten möglich), eine CSC-Gründungsinitiative in deiner Stadt unterstützen, oder du gründest selbst einen Verein. Der Deutsche Hanfverband (DHV) bietet Beratung für CSC-Gründer an.
Nein, da CSCs keine gemeinnützigen Vereine nach § 52 AO sind (Cannabis-Konsum gilt nicht als gemeinnütziger Zweck). Mitgliedsbeiträge können daher nicht als Spendenabzug geltend gemacht werden.