CSC Niedersachsen e.V.
Hannover
Eingetragener Verein mit Aufnahmegebühr, HanfApp und flexibler Kündigungsfrist
Niedersachsen
Niedersachsen zählt zu den aktiveren Bundesländern bei Anbauvereinigungen. Anträge werden zentral bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt.
💡 In Niedersachsen bündelt die Landwirtschaftskammer die Genehmigungsverfahren - das sorgt für einheitliche Standards im ganzen Bundesland.
Das KCanG bildet die Grundlage, die Landesbehörde prüft Anträge nach einer definierten Checkliste.
| Stadt | Status 2026 |
|---|---|
| Hannover | Mehrere aktive Vereine |
| Braunschweig | Anbauvereinigungen gemeldet |
| Oldenburg | Aktive CSCs |
| Osnabrück | Vereine mit Antrag |
| Göttingen | Vereinsstrukturen vorhanden |
| Emden | Antragsteller gemeldet |
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG |
| Zuständige Behörde | Landwirtschaftskammer Niedersachsen |
| Antragsstellung | Seit 01.07.2024 möglich |
| Mindestalter Mitglieder | 18 Jahre |
| Max. Mitglieder pro Verein | 500 |
Niedersachsen zeigt eine dynamische CSC-Landschaft mit strukturierter Genehmigungspraxis. Wer Mitglied werden möchte, findet in nahezu jeder größeren Stadt Anlaufstellen.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Eingetragener Verein mit Aufnahmegebühr, HanfApp und flexibler Kündigungsfrist
Eingetragener Verein und Anbauvereinigung mit Sitz in Diepholz
Teil des überregionalen Mariana-Verbunds
Eingetragener Verein im Mariana-Netzwerk
Standort im Nordwesten Niedersachsens
CSC im Süden Niedersachsens
Eingetragener Verein im Norden Niedersachsens
Eingetragener Verein im Mariana-Netzwerk
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Ja, nach dem KCanG sind genehmigte Anbauvereinigungen legal. Zuständig für die Genehmigung ist in Niedersachsen die Landwirtschaftskammer.
Aktive Clubs gibt es unter anderem in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Lüneburg und Hildesheim. Eine Mitgliedschaft ist ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland möglich.
Mindestens 16 Vereinigungen haben in Niedersachsen einen Antrag gestellt, weitere Vereine sind in Gründung. Die Zahl wächst laufend.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen prüft Anträge nach § 11 KCanG und stellt eine öffentliche Checkliste bereit.
Das KCanG schreibt eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten vor. Danach gelten die Kündigungsregeln des jeweiligen Vereins.