CSC Cottbus
Güterzufuhrstraße 803046 Cottbus
Einer der ersten genehmigten Clubs in Brandenburg (2024)
Brandenburg
Brandenburg zählt zu den Bundesländern mit vergleichsweise zügiger Umsetzung des KCanG. Bereits 2024 wurden erste Anbauvereinigungen genehmigt.
💡 Brandenburg hatte laut Tagesspiegel früh mehrere Anbaugenehmigungen erteilt - die Nähe zu Berlin sorgt für eine besonders aktive Szene.
Grundlage ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Anbauvereinigungen benötigen eine behördliche Erlaubnis und dürfen maximal 500 Mitglieder aufnehmen.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (seit 01.04.2024) |
| Zuständige Behörde | Landwirtschaftsministerium Brandenburg |
| Genehmigte Clubs (Auswahl) | Cottbus, Vetschau, Mittenwalde, Birkenwerder, Fürstenwalde |
| Max. Mitglieder je Verein | 500 |
| Altersgrenze | ab 18 Jahren |
💡 Tipp: Wer eine Mitgliedschaft plant, sollte frühzeitig anfragen - viele Clubs führen Wartelisten, sobald die 500-Mitglieder-Grenze erreicht ist.
Brandenburg gehört zu den aktiveren Bundesländern bei der Umsetzung des KCanG. Wer in Potsdam, Cottbus oder im Berliner Umland wohnt, findet eine wachsende Auswahl an Anbauvereinigungen.
Alle Einträge werden redaktionell geprüft. Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch bestätigen.
Einer der ersten genehmigten Clubs in Brandenburg (2024)
Anbauvereinigung im Süden Brandenburgs
CSC an der polnischen Grenze
Genehmigter Anbauverein im Spreewald
Verein im Berliner Umland
Anbauvereinigung in der Landeshauptstadt
Verein im Osten Brandenburgs
Verein im Landkreis Märkisch-Oderland
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Ja, seit dem KCanG (01.07.2024 für Anbauvereinigungen) sind Cannabis Social Clubs in Brandenburg legal, sofern sie eine Erlaubnis des Landwirtschaftsministeriums besitzen.
Laut Landwirtschaftsministerium waren bereits 2024 fünf Vereinigungen in Cottbus, Mittenwalde, Birkenwerder, Fürstenwalde und Vetschau genehmigt. Bis 2026 sind weitere hinzugekommen.
Volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Jeder darf nur Mitglied in einem Verein sein, die Obergrenze liegt bei 500 Mitgliedern pro Club.
Pro Mitglied maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat (18-21 Jahre: 30 Gramm/Monat mit begrenztem THC-Gehalt), gemäß KCanG.
Grundsätzlich ja, ab 18 Jahren - nicht jedoch in Sichtweite (100 m) von Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.