Cannabis Social Clubs in Rheinland-Pfalz 2026
- Rund 30 genehmigte Anbauvereinigungen (Stand 2026)
- Zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
- Rechtsgrundlage: KCanG
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Inhalt dieser Seite
Cannabis Social Clubs in Rheinland-Pfalz - Überblick
Rheinland-Pfalz gehört zu den aktiveren Bundesländern bei der Umsetzung des KCanG. Bis April 2026 wurden rund 30 Anbauvereinigungen genehmigt, insgesamt gingen über 50 Anträge ein.
- Erlaubnispflicht nach § 11 KCanG
- Genehmigung durch das LSJV in Mainz
- Kontrollierter, gemeinschaftlicher Anbau für Mitglieder
💡 Rheinland-Pfalz veröffentlicht auf der Website des LSJV eine offizielle Liste genehmigter Anbauvereinigungen.
Rechtslage in Rheinland-Pfalz
Grundlage ist das bundesweite Konsumcannabisgesetz (KCanG). Die Umsetzung liegt beim Land.
- Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung
- Maximal 500 Mitglieder pro Verein
- Abgabe ausschließlich zum Selbstkostenpreis
- Abstandsregeln zu Schulen und Kitas
Das musst du in Rheinland-Pfalz beachten
Vorteile
- Vergleichsweise pragmatische Genehmigungspraxis
- Offizielle Liste genehmigter Vereine verfügbar
- Wachsende Zahl an CSCs im ganzen Land
Zu beachten
- Wartezeiten bei Antragsprüfung
- Erlaubnisgebühr ca. 500-650 Euro
- Strenge Auflagen zu Lagerung und Sicherheit
Rheinland-Pfalz im Überblick
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG |
| Zuständige Behörde | LSJV Rheinland-Pfalz |
| Genehmigte CSCs | rund 30 |
| Eingegangene Anträge | über 50 |
| Erlaubnisgebühr | ca. 500-650 Euro |
Fazit für Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz zeigt bei der Umsetzung des KCanG eine im Bundesvergleich sichtbare Dynamik. Interessenten sollten die offizielle LSJV-Liste als verlässliche Quelle nutzen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Links abgerufen am 05.10.2026. Keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Häufige Fragen zu Social Clubs in Rheinland-Pfalz
Wie viele Cannabis Social Clubs gibt es in Rheinland-Pfalz?
Nach Angaben des SWR waren im April 2026 rund 30 Anbauvereinigungen in Rheinland-Pfalz genehmigt, bei über 50 eingegangenen Anträgen.
Welche Behörde genehmigt CSCs in Rheinland-Pfalz?
Zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) mit Sitz in Mainz. Es erteilt die Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 KCanG.
Was kostet die Erlaubnis für einen CSC in Rheinland-Pfalz?
Laut LSJV liegen die Gebühren für die Erlaubnis voraussichtlich zwischen 500 und 650 Euro pro Verein.
Wer darf Mitglied in einem CSC in Rheinland-Pfalz werden?
Mitglied werden können volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Eine Doppelmitgliedschaft in mehreren CSCs ist nicht erlaubt.