Cannabis e.V. Duisburg & Wesel
Duisburg
Start Blütenabgabe 19.05.2026, vorerst max. 100 Mitglieder
Angaben ohne Gewähr. Bitte Öffnungszeiten und Angebot vor dem Besuch direkt beim Anbieter bestätigen.
Start Blütenabgabe 19.05.2026, vorerst max. 100 Mitglieder
Anbauvereinigung nach KCanG
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Einträge können über unser Kontaktformular eingereicht werden.
Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) sind Anbauvereinigungen auch in Duisburg zulässig. Die ersten Vereine haben Genehmigungen erhalten und geben Blüten an ihre Mitglieder aus.
💡 Der Cannabis e.V. Duisburg und Wesel startete am 19. Mai 2026 mit der Abgabe von Cannabisblüten - laut eigenen Angaben zunächst mit maximal 100 Mitgliedern.
Es gelten die bundesweiten Vorgaben des KCanG. NRW hat die Genehmigungspraxis über die Bezirksregierungen geregelt.
| Aspekt | Stand 2026 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | KCanG (seit 01.04.2024) |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Zuständige Behörde | Bezirksregierung Düsseldorf |
| Bekannte Vereine | Cannabis e.V. Duisburg und Wesel, Fruity Bloom Club |
| Abgabemenge | 25 g/Tag, 50 g/Monat |
Duisburg gehört zu den NRW-Städten mit früh aktiven Anbauvereinigungen. Wer Mitglied werden möchte, sollte sich direkt bei den Vereinen über freie Plätze und Aufnahmebedingungen informieren.
Links abgerufen am 05.10.2026. Keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Ja. Seit Inkrafttreten des KCanG am 1. April 2024 dürfen Anbauvereinigungen in Duisburg nach behördlicher Genehmigung Cannabis für ihre Mitglieder anbauen und abgeben.
Belegt sind u.a. der Cannabis e.V. Duisburg und Wesel sowie der Fruity Bloom Club. Weitere Vereine sind im Ruhrgebiet in Gründung oder im Genehmigungsverfahren.
Voraussetzungen sind Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland. Anmeldung erfolgt direkt beim Verein - viele Clubs haben Wartelisten oder Aufnahmestopps.
Erwachsene Mitglieder dürfen maximal 25 g pro Tag und 50 g pro Monat beziehen. Für 18- bis 21-Jährige gilt eine Grenze von 30 g/Monat mit reduziertem THC-Gehalt.
Konsum ist nicht erlaubt in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr sowie im 100-Meter-Umkreis von Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstätten.